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Chinesische Kräuter sind erstattungsfähig

Am 19. Januar 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Präparate der Chinesischen Arzneitherapie beihilfeberechtigt sind. Diese Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für die Kostenerstattung von Chinesischer Arzneitherapie bei privat versicherten und beihilfeberechtigten Patienten. Das Urteil ist wichtig für die Anerkennung der Chinesischen Arzneimittel als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes und auch für deren Anwendung dort, wo es bisher noch keine „wissenschaftliche Anerkennung“ gibt.

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